Batteriegesetz & Altgeräteentsogung

Batteriegesetzhinweise

Hinweise zur Batterieentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können diese nach Gebrauch in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben.

Ein Rückversand ausreichend frankiert an unsere Hausadresse ist ebenfalls möglich.

Bitte senden Sie Batterien und nur vollständig entladen an uns zurück und sorgen Sie z.B. durch Abkleben oder Isolieren der Pole dafür, dass kein Kurzschluss entstehen kann.

Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium

Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

 

Hinweis zur Altgerätentsorgung

Hinweise zur Entsorgung von Altgeräten

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb oder mit der Lieferung von Elektronischen Geräten sind wir verpflichtet Sie auf folgendes hinzuweisen:

Defekte Geräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

Sie sind zur Rückgabe als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können diese nach Gebrauch in einer kommunalen Sammelstelle zurückgeben, nur so ist eine fachgerechte und umweltfreundliche Verwertung des Altgerätes gewährleistet.

Ein Rückversand ausreichend frankiert an unsere Hausadresse ist ebenfalls möglich.

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass das Gerät nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.